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Förderungen im Überblick

In der Marktgemeinde Bad Schwanberg werden folgende Förderungen gewährt:

Heizkostenzuschuss

Jenen Gemeindebürger*innen, die einen Anspruch auf einen Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark haben, wird auch seitens der Marktgemeinde Bad Schwanberg ein einmaliger Zuschuss in der Höhe von 70 Euro (ab Herbst 2023), unabhängig von der Art der Heizung ausbezahlt.


Weihnachtsaktion für Ausgleichszulagen-Bezieher

Alle Gemeindebürger*innen, die Bezieher einer Ausgleichszulage sind, erhalten unter Vorlage eines Nachweises (Pensionsbescheid), Gutscheine ("Sulmtaler") im Wert von 70 Euro (ab Herbst 2023). Die Anträge auf Ausgabe der Gutscheine sind im Marktgemeindeamt Bad Schwanberg einzubringen.


Jugend Taxi Card

Es stehen  vier Gutscheine pro Jahr im Wert von je 5 Euro für Jugendliche im Alter von 15 bis 21 Jahren, die ihren Hauptwohnsitz in Bad Schwanberg haben, zur Verfügung. Die Gutscheine können bei Fahrten mit den unten angeführten Unternehmen eingelöst werden. Für die Antragstellung ist lediglich die persönliche Vorsprache im Marktgemeindeamt Bad Schwanberg erforderlich.

Folgende Taxiunternehmen beteiligen sich an der Aktion: Taxi Aldrian, Schwanberg; Edegger Taxi, Deutschlandsberg; Landsberg Taxi, Deutschlandsberg.


Schulveranstaltungen
Zuschüsse für die Teilnahme an Schulveranstaltungen Die Teilnahme an mehrtägigen Schulveranstaltungen (Wintersportwochen, Sommersportwochen, Wienwochen, etc.) der Pflichtschüler (1. bis 9. Schulstufe), die ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben, wird mit 12 Euro pro Tag bzw. max. 60 Euro pro Schuljahr gefördert. Weitere Voraussetzung für die Gewährung der Förderung ist die Vorlage der Teilnahmebestätigung an der Veranstaltung durch die Schule. Ein Nachweis über die geleisteten Beträge für die Schulveranstaltung ist nicht erforderlich.


Förderung für Studierende

Alle StudentInnen mit Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Bad Schwanberg erhalten für den Kauf eines „Toptickets für Studierende“ bzw. für den Kauf einer „Halbjahres- oder Ganzjahreskarte“ bei einem Eisenbahnunternehmen (z.B. GKB, ÖBB; nicht jedoch Straßenbahnen) einen Betrag in der Höhe von € 60,-- pro Ticket und Semester (ab dem Wintersemester 2023). Beim Kauf einer Ganzjahreskarte für die GKB bzw. ÖBB wird eine Förderung in der Höhe von € 120,-- gewährt (ab dem Wintersemester 2023). Die Förderung erhalten alle StudentInnen, die am ersten Geltungstag des jeweiligen Tickets das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Voraussetzung für die Gewährung der Förderung ist die Einbringung eines schriftlichen Antrages (Formular) im Marktgemeindeamt Bad Schwanberg unter Vorlage einer Inskriptionsbestätigung und des Nachweises des Hauptwohnsitzes, einer Kopie des Toptickets sowie Bekanntgabe der Geburtsdaten und der Bankverbindung. Diese Förderung gibt es für das Wintersemester 2023/2024 und auch für das Sommersemester 2024.


Familienförderung "Windelalter"

Die Marktgemeinde bietet Familien für Neugeborene die Möglichkeit, in den ersten zweieinhalb Lebensjahren (30 Monate) eines Kindes ("Windelalter"), eine 240 l Restmülltonne zum Preis einer 120 l Restmülltonne zu verwenden.


Förderung "Windeltonne" für Pflegebedürftige

Die Marktgemeinde bietet für Personen in häuslicher Pflege (nicht Altersheime bzw. stationäre Pflegeanstalten), die Windeln benützen und Pflegegeld mindestens in der Höhe der Pflegestufe 4 nach dem Stmk. Pflegegeldgesetz, LGBl 80/93, idgF beziehen, die Möglichkeit, eine 240 l Restmülltonne zum Preis einer 120 l Restmülltonne zu verwenden.

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