Brauchtumsfeuer 2023 - die bisherige Verordnung bleibt bis auf Weiteres gültig.
Brauchtumsfeuer sind
- Osterfeuer am Karsamstag (8. April 2023); das Entzünden des Feuers ist im Zeitraum von 15 Uhr des Karsamstags bis 3 Uhr früh am Ostersonntag zulässig; Ein Ausweichen auf den sogenannten "Kleinen Ostersonntag" (der Sonntag nach dem Ostersonntag), ist nicht zulässig.
- Sonnwendfeuer (21. Juni 2023); da der 21. Juni 2023 auf einen Mittwoch fällt, ist das Entzünden eines Brauchtumsfeuers anlässlich der Sonnenwende auch am nächsten, auf den 21. Juni nachfolgenden Samstag (24. Juni 2023) zulässig.
- Feuer im Rahmen regionaler Bräuche, die das Abheizen eines Feuers beinhalten, wenn sie auf eine langjährige, gelebte Tradition mit eindeutigem Brauchtumshintergrund verweisen können (diese Feuer sind bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft anzuzeigen!).
Bei hoher Ozonbelastung sind zusätzliche Verbote möglich!
Quelle: www.abfallwirtschaft.steiermark.at